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Grundschuldbestellung zur Finanzierung des Kaufpreises

Für die Finanzierung des Kaufpreises wurde mit einem Kreditinstitut ein Darlehensvertrag geschlossen, da neben den vorhandenen Eigenmitteln insgesamt weitere 140.000 € benötigt werden. Zur Sicherung des Darlehens ist der Bank an der Eigentumswohnung eine vollstreckbare Grundschuld in gleicher Höhe zu bestellen.

Für die Beurkundung der Grundschuld erhält der Notar

eine volle Gebühr nach § 36 Abs. 1 KostO 267,00 €.

Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Für die Fertigung von Abschriften etc. wird eine Dokumentenpauschale von i. d. R. 0,50 € je Seite berechnet. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen im Bereich um 20 €.

 

 

 

 


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