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Königstrasse 23, 01097 Dresden | Tel. 0351 807270 | Fax 0351 8072750
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Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb einer Eigentumswohnung. Neben der Beurkundung wurde der Notar mit der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen (Vollzugstätigkeit) und der Mitteilung der nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eintretenden Kaufpreisfälligkeit an den Käufer (sonstige betreuende Tätigkeit) beauftragt.
Schließlich überwacht der Notar, dass die Eigentumsumschreibung erst erfolgt, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde (sonstige betreuende Tätigkeit).
Bei einem angenommenen Kaufpreis von 170.000 € erhält der Notar:
Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Für die Fertigung von Abschriften etc. wird eine Dokumentenpauschale von i. d. R. 0,50 € je Seite berechnet. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen im Bereich um 50 €.
Der Geschäftswert kann bei bestimmten Vertragsgestaltungen vom Kaufpreis abweichen; auch ist es möglich, dass mehrere Gebühren für verschiedene betreuende Tätigkeiten anfallen. Letztere können je nach Umfang der Tätigkeit von der im Beispiel angegebenen Gebührenhöhe abweichen.