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Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.
Um dieser verantwortungsvollen Stellung gerecht werden zu können, werden grundsätzlich nur sehr qualifizierte Juristen zu Notaren ernannt. Nach Abschluß eines juristischen Studiums an der Universität und zwei juristischen Staatsexamina folgt eine weitere Vorbereitungszeit als Notarassessor von etwa drei Jahren. Erst nach Ableistung dieser weiteren Vorbereitungszeit kann die Bestellung zum Notar durch den Staatsminister der Justiz erfolgen. Der Notar übt sein Amt in Sachsen - wie auch in den anderen vier neuen und etlichen alten Bundesländern - hauptberuflich aus.
Trotz der langwierigen und intensiven Ausbildung ist der Notar per Gesetz verpflichtet, sich weiterhin regelmäßig fortzubilden, um den hohen Anforderungen an die notarielle Tätigkeit gerecht werden zu können. Über diese regelmäßigen Fortbildungen erhält der Notar stets aktuell Kenntnis von den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die für die Betreuung der Klienten unerlässlich ist.
Der Notar ist Vertrauensperson der Beteiligten. Er unterliegt deshalb einer umfassenden Verschwiegenheitsverpflichtung. Dem Notar können und sollten Sie deshalb auch vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren, denn nur so können die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden.
Für die sorgfältige und pflichtgemäße Wahrnehmung seines Amtes haftet der Notar persönlich. Im Hinblick darauf unterliegt er einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer wahrgenommen wird. Im übrigen wird die Dienstaufsicht vom Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden und vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz ausgeübt.
Da Notare die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicherstellen, sind sie auch an Orten zu finden, an denen es sonst keine Gerichte, Ämter und Behörden gibt. Der Staat sorgt bei der Ernennung von Notaren für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung. Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen. Dagegen darf der Notar grundsätzlich nur in seinem Amtsbereich beurkunden.
Die Aufgaben des Notars sind in § 14 Abs.
1 BNotO kurz und prägnant umschrieben. Er
ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer
der Beteiligten. Als solcher betreut er die Bürger
bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften.
Er entwirft Verträge und Satzungen, berät
und belehrt die Parteien. Er hat darauf hinzuwirken,
dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten
klar und unzweideutig niedergelegt wird. Er sorgt
durch seine Vertragsgestaltung dafür, dass
Risiken vermieden bzw. die Beteiligten über
solche aufgeklärt werden und nimmt damit
eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes
wahr. Damit gibt der Notar Sicherheit in Fragen,
die mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichende
Folgen verbunden sind.
Die Aufgaben des Notars enden allerdings nicht
mit der Vertragsgestaltung und Beurkundung. Nach
der Beurkundung sorgt der Notar für die
reibungslose Durchführung der beurkundeten
Erklärungen. Er verwahrt hinterlegte Gelder,
holt erforderliche Genehmigungen ein und sorgt
für die notwendigen Eintragungen in den
Registern, wie z.B. dem Handelsregister oder
Grundbuch. Der Notar sorgt so für eine umfassende
Betreuung von A bis Z.
Die Tätigkeitsbereiche der Notare sind weit
gefächert und umfassen insbesondere die
folgenden Gebiete:
Immobilien: Kauf,
Schenkung oder Überlassung, Grundschuldbestellung,
Bestellung von Dienstbarkeiten, etc.
Erbschaft und Vorsorge: Testament und
Erbvertrag, Erbscheinsanträge,
Nachlassverwaltung, Vorsorgevollmacht
Ehe und Familie: Ehevertrag,
Adoption, Scheidungsvereinbarung und Partnerschaftsvertrag,
Gesellschaftsrecht: Gründung oder Umgestaltung von Personengesellschaften
und Kapitalgesellschaften, Gesellschaftsanteilskaufverträge, Registeranmeldung
Internationaler Rechtsverkehr: Errichtung von Urkunden mit
ausländischen Beteiligten oder für den internationalen Rechtsverkehr,
z. B. Eheverträge
mit Auslandsbezug.
Die Einschaltung eines Notars hilft, Streit zu vermeiden. Darüber hinaus kann der Notar auch Streit schlichten , wenn sich Beteiligte freiwillig auf ihn als Schlichter oder Schiedsrichter verständigen.
Notare als anerkannte Gütestelle i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO: Mehrere sächsische Notare sind bereits als staatlich anerkannte Gütestelle von der Justizverwaltung zugelassen und können damit in verjährungsunterbrechender Weise und regelmäßig kostengünstiger als die Zivilgerichte Streitigkeiten durch Protokollierung eines Vergleichs, mit dem im Notfall auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zwischen den Streitparteien beilegen. Die Notare arbeiten dazu regelmäßig nach dem in der Sächsischen Güteordnung für Notare vorgezeichneten Verfahren. Die als Gütestelle anerkannten Notare finden Sie im Notarverzeichnis.
Seine Sachkunde und Erfahrung kann der Notar am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Er klärt den Sachverhalt und erforscht den Rechtswillen der Vertragsparteien. Dabei wirkt er auf eine ausgewogene und sichere Vertragsgestaltung hin, berät und belehrt über die Folgen und zeigt Alternativen auf. Damit schützt er die Interessen der schwächeren Vertragspartei. Seine Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen. Die Beteiligten können sich darüber hinaus in notariellen Urkunden der Zwangsvollstreckung unterwerfen. Diese Zwangsvollstreckungsunterwerfung in notariellen Urkunden ist durch die Novellierung der Zivilprozessordnung nicht mehr nur auf Zahlungsansprüche beschränkt, sondern erfasst alle Ansprüche, die einer vergleichsweisen Regelung zugänglich sind, nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sind und nicht den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Aus den Urkunden kann dann - wie aus einem Gerichtsurteil - sofort vollstreckt werden.
Die für die Tätigkeit des Notars anfallenden Notarkosten sind gesetzlich festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäftes. Die Notare sind nicht berechtigt von den gesetzlich festgelegten Gebühren nach oben oder unten abzuweichen.
Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen offen, der die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat. Außerdem muß der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht im Rahmen des Bedarfs die Möglichkeit, als Notarassessor in den Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen aufgenommen zu werden. Die Ableistung dieses Vorbereitungsdienstes als Notarassessor ist Voraussetzung für die spätere Ernennung zum Notar. Es werden jedoch stets nur so viele Notarassessoren eingestellt, wie entsprechend der Altersstruktur der amtierenden Notare und der Anzahl der zur Versorgung der Bevölkerung notwendigen Notarstellen später voraussichtlich als Notare bestellt werden können. Demgemäß erfolgt nur bei entsprechendem Bedarf eine Ausschreibung von Notarassessorenstellen durch das Sächsische Staatsminsterium der Justiz. Diese Ausschreibung als Grundlage des Bewerbungsverfahrens wird jeweils im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlicht. Die Auswahl und Einstellung der Bewerber für den Assessorendienst erfolgt in Abstimmung mit der Notarkammer Sachsen ebenfalls durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz.
Während des Vorbereitungsdienstes gewinnt der Notarassessor praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen sowie Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Der sächsische Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen und erhält Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Nach Ablauf der 3-jährigen Regelzeit kann sich der Notarassessor auf freiwerdende Notarstellen bewerben, die vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz ausgeschrieben werden. Auch diese Ausschreibung wird im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlicht.
Bei der Wahrnehmung seiner vielfältigen Aufgaben wird der Notar von qualifizierten Mitarbeitern unterstützt. Sie wirken bei der Vorbereitung und der Durchführung von Urkundsgeschäften mit, führen Gespräche mit Bürgern und Behörden und sind in die gesamte Büroorganisation eingebunden. Die moderne Bürotechnik mit Computern und Textprogrammen erleichtert ihnen die Arbeit.
Den Beruf der oder des Notarfachangestellten erlernt man in einer 3-jährigen praktischen Ausbildung bei einem Notar. Der Schulabschluß ist dafür nicht von entscheidender Bedeutung. Wichtiger sind Freude am Umgang mit Menschen, ein gutes Sprachgefühl und sichere Rechtschreibungskenntnisse. Auch logisches Denken und Büroorganisation gehören dazu. Der anspruchsvolle Beruf des Notarfachangestellten eröffnet so attraktive Tätigkeitsfelder und interessante Aufstiegsmöglichkeiten.
Bewerbungen sind bei jedem Notar möglich. Weitergehende Auskünfte erteilt die Notarkammer oder die Ausbildungsabteilung der Ländernotarkasse in Leipzig, Tel. 0341/590810.
Besonders qualifizierte Notarfachangestellte können sich nach mindestens 5-jähriger Berufserfahrung zum Leitenden Notarmitarbeiter fortbilden lassen. Die Fortbildung soll diese Mitarbeiter in die Lage versetzen, anspruchvollere Aufgaben zu übernehmen, Urkunden vorzubereiten und unter Umständen auch innerhalb des Notariats Verantwortung für die Organisationsabläufe zu übernehmen.
Die Fortbildung dauert 2 Jahre und wird als Fernstudienlehrgang durchgeführt. In den 4 Selbststudienphasen wird das Unterrichtsmaterial zugeschickt und ist selbständig zu erarbeiten. In jeder dieser Phasen ist jeweils eine Einsendeaufgabe zu fertigen. Weiterhin sind von den Teilnehmern 5 Wochenkurse (sogenannte Präsenzphasen) mit jeweils anschließender Klausur und die Abschlußprüfung zu absolvieren. Die Dozenten des Lehrgangs rekrutieren sich aus erfahrenen Fachhochschuldozenten der TFH Berlin, Notaren, Notaren a.D., Notarassessoren sowie Bürovorstehern. Zuständig für die Fortbildung ist die Ländernotarkasse in Leipzig, Tel 0341/590810, bei der auch nähere Informationen angefordert werden können.