Die Notarkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wurde am 29.09.1990 gegründet. Im Freistaat Sachsen amtieren derzeit insgesamt 119 Notarinnen und Notare (Stand 01.10.2020), die in der Notarkammer Sachsen zusammengeschlossen sind und durch diese vertreten werden. Die Notarkammer hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare und Notarassessoren zu sorgen.
Im Rahmen der Unterstützung der Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit ist die Notarkammer insbesondere zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden, die bezüglich des Verhaltens einzelner Notare schriftlich bei der Notarkammer eingelegt werden können. Dabei wird durch die Notarkammer die Einhaltung der Dienstpflichten durch den Notar überprüft. Die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber einzelnen Notaren oder die Prüfung notarieller Kostenrechnungen obliegt der Notarkammer demgegenüber nicht. Hierfür sind ausschließlich die Gerichte zuständig.
Die Notarkammer sorgt ferner für die Pflege der Rechtsgebiete mit notariellem Bezug. In diesem Zusammenhang nimmt die Notarkammer zu Gesetzgebungsvorhaben Stellung und vertritt so die Belange der Notare. Die Notarkammer steht in ständigem Kontakt zu den Ministerien, Gerichten und Behörden, um eine reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen mit den Notaren zu fördern.
Außerdem ist die Notarkammer für die Fortbildung der Notare und die Ausbildung des notariellen Nachwuchses verantwortlich. Sie organisiert regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für die Notare, Notarassessoren und Notarangestellte und informiert in Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der Aufgabe der Fortbildung dient auch die Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ), die die Notarkammer Sachsen gemeinsam mit den Notarkammern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Ländernotarkasse herausgibt.
Neben der Notarkammer Sachsen gibt es im gesamten Bundesgebiet weitere 20 Notarkammern, die in der Bundesnotarkammer zusammengeschlossen sind. Bestimmte Aufgaben im Bereich der beruflichen Selbstverwaltung, wie beispielsweise der Abschluss der für jeden Notar gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, werden von der Ländernotarkasse, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, in Leipzig wahrgenommen. Zur fachlichen Unterstützung der Notare, etwa bei komplizierten Fragen des internationalen Rechtsverkehrs, unterhält die Notarkammer Sachsen gemeinsam mit anderen Notarkammern das Deutsche Notarinstitut.