Notarkammer Sachsen
Berufsziel Notar/in

Berufsziel Notar/in

Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen offen, der die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat.

Außerdem muss die Bewerberin bzw. der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein.

Assessorendienst

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht im Rahmen des Bedarfs die Möglichkeit, als Notarassessorin bzw. Notarassessor in den Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen aufgenommen zu werden. Die Ableistung dieses Vorbereitungsdienstes als Notarassessor ist Voraussetzung für die spätere Ernennung zur Notarin bzw. zum Notar.

Es werden jedoch stets nur so viele Notarassessoren eingestellt, wie entsprechend der Altersstruktur der amtierenden Notare und der Anzahl der zur Versorgung der Bevölkerung notwendigen Notarstellen später voraussichtlich als Notare bestellt werden können. Demgemäß erfolgen die Ausschreibung von Notarassessorenstellen durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung - regelmäßig im Frühjahr und Herbst - nur im Umfang des entsprechenden Bedarfs. Diese Ausschreibung als Grundlage des Bewerbungsverfahrens wird jeweils im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlicht.

Die Auswahl und Einstellung der Bewerber für den Assessorendienst erfolgt in Abstimmung mit der Notarkammer Sachsen ebenfalls durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Fortbildung

Während des Vorbereitungsdienstes gewinnen Notarassessoren praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen sowie Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen.

Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

Sächsische Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen und erhalten Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind.

Nach Ablauf der 3-jährigen Regelzeit können sich Notarassessoren auf freiwerdende Notarstellen bewerben, die vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ausgeschrieben werden. Auch diese Ausschreibung wird im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlicht.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.