Notarkammer Sachsen
Studierende & Referendare

Die Tätigkeit einer Notarin oder eines Notars kennenlernen - aber wie?

Wer sich für eine spätere Tätigkeit als Notarin oder Notar interessiert, kann den Beruf im Rahmen einer kurzzeitigen Hospitation oder eines Praktikums bei einer Notarin oder einem Notar kennen lernen. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, die Wahlstation und – abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes – die Anwaltsstation oder einen Teil derselben im Notariat zu absolvieren. Dabei bietet sich durch die Möglichkeit zur Teilnahme an Beratungen und Beurkundungen, der Recherche von komplexen Rechtsfragen oder dem Erstellen erster eigener Vertragsentwürfe eine sehr gute Gelegenheit, den Beruf aus nächster Nähe zu erkunden.

Bei Interesse sprechen Sie einfach eine Notarin oder einen Notar Ihrer Wahl an oder wenden Sie sich jederzeit gern an die Notarkammer Sachsen. Wir vermitteln gern weitere Kontakte zu Notarinnen und Notaren in Ihrer Nähe und beantworten weitere Fragen zum Berufsziel Notar/-in.

Aktuelle Angebote für ein Studienpraktikum oder eine Referendarstation finden Sie auch hier.

 

Ich möchte Notar/-in werden - wie geht es nach dem 2. Staatsexamen weiter?

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht im Rahmen des Bedarfs die Möglichkeit, als Notarassessor in den Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen aufgenommen zu werden. Die Ableistung dieses Vorbereitungsdienstes ist Voraussetzung für die spätere Ernennung zum Notar. Dabei werden stets nur so viele Notarassessoren eingestellt, wie entsprechend der Altersstruktur der amtierenden Notare und der Anzahl der zur Versorgung der Bevölkerung notwendigen Notarstellen später voraussichtlich als Notare bestellt werden können. Demgemäß erfolgt die Ausschreibung von Notarassessorenstellen durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung nur im Umfang des entsprechenden Bedarfs. Ausschreibungen werden - regelmäßig im Frühjahr und Herbst - im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlicht. Die Auswahl und Einstellung der Bewerber für den Assessorendienst erfolgt in Abstimmung mit der Notarkammer Sachsen ebenfalls durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.