Notarkammer Sachsen
Leserforum vom 11.03.2021

Virtuelles Leserforum zur Testamentsgestaltung in Patchwork-Familien am 11.03.2021

„Selbstbestimmt vererben – das richtige Testament für die eigene Familie“

Über den Weg zu dem passenden Testament für unterschiedliche Familienkonstellationen informierten Notarin Jana Gruschwitz, Notar Dr. Christian Flache und Notar Hans-Jörg Jarke, alle Leipzig, am 11. März, 18:30 - 20:00 Uhr, beim Online-Leserforum der Leipziger Volkszeitung in Zusammenarbeit mit der Notarkammer Sachsen. Die Veranstaltung unter dem Titel „Selbstbestimmt vererben – das richtige Testament für die eigene Familie“ fand pandemiebedingt virtuell statt.

Den Livestream können Sie über das Portal der Leipziger Volkszeitung abrufen.


Pressemitteilung:

Familien in Deutschland sind bunt – Patchworkfamilien, Alleinerziehende und Mehrfacheltern, Stief- und Halbgeschwister sind seit langem keine Seltenheit mehr. In jeder fünften Familie wachsen Kinder nur bei einem Elternteil auf. Doch wie wirkt sich die eigene Familienkonstellation auf das Erbrecht aus? Wer bekommt was, wenn ich nicht mehr bin? Wie kann ich meinen letzten Willen rechtssicher zu Papier bringen? Diese und weitere Fragen konnten die Leserinnen und Leser der Leipziger Volkszeitung sächsischen Notaren beim virtuellen LVZ-Leserforum am 11. März 2021 stellen.

In vielen familiären Verflechtungen scheint es bei der Nachlassplanung auf dem ersten Blick keinen Regelungsbedarf zu geben. So erben bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern nach dem Gesetz die eigenen Kinder; bei Patchworkfamilien steht den Stiefkindern hingegen nicht automatisch ein Erbrecht zu.

Doch was ist, wenn das eigene Kind noch minderjährig ist? „Sofern die Eltern bis zum Erbfall gemeinsam sorgeberechtigt waren, verwaltet der verbleibende Elternteil für das minderjährige Kind auch das vom anderen Elternteil geerbte Vermögen, bis das Kind volljährig ist,“ erklärt Tim Hofmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen. Dies kann bei Geschiedenen zu der verqueren Konstellation führen, dass der Ex-Partner dennoch Zugriff auf das vererbte Vermögen erhält.

Auch bei Patchworkfamilien gestaltet sich die Erbfolge etwas komplizierter: Hier kann sich der Einzelne schnell benachteiligt fühlen – sei es, weil ein Kind unabhängig von der innigen sozialen Bindung leer ausgeht, wenn der Stiefelternteil ohne eine letztwillige Verfügung verstirbt – oder weil ein Stiefkind durch das Vorversterben des Stiefelternteils im Erbfall des eigenen Elternteils an dem Vermögen beider Ehegatten beteiligt wird und die eigenen Kinder hierdurch einen Nachteil erleiden. Sofern keine ausdifferenzierte testamentarische Regelung getroffen wird, hängen die Erbbeteiligungen bei Patchworkfamilien vom puren Zufall ab.

Und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften? „Bei dieser Familienkonstellation zu berücksichtigen ist, dass dem Partner anders als bei Ehegatten kein gesetzliches Erbrecht zusteht und er immer durch eine letztwillige Verfügung abgesichert werden muss,“ erläutert Hofmann.

Gemeinsam haben alle Familienkonstellationen: Je komplexer die Familien­verhältnisse, desto schwieriger gestaltet sich die Nachlassregelung.

Über den Weg zu dem passenden Testament für unterschiedliche Familienkonstellation informierten Notarin Jana Gruschwitz, Notar Dr. Christian Flache und Notar Hans-Jörg Jarke, alle Leipzig,  am 11. März, 18:30 - 20:00 Uhr, beim Online-Leserforum der Leipziger Volkszeitung in Zusammenarbeit mit der Notarkammer Sachsen. Die Veranstaltung unter dem Titel „Selbstbestimmt vererben – das richtige Testament für die eigene Familie“ fand pandemiebedingt virtuell statt.

Den Livestream können Sie über das Portal der Leipziger Volkszeitung abrufen.

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