Notarkammer Sachsen
Tag der offenen Tür

Tag der offenen Tür im sächsischen Notariat

Tag der offenen Tür: Schenken oder vererben? – Richtig entscheiden, Streit vermeiden!

Um im Erbfall Streit zu vermeiden, sollte jeder frühzeitig damit beginnen, seine eigene Erb- und Vermögensnachfolge zu planen. Wertvolle Tipps, welche wichtigen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind, erhalten Interessierte am 11. Mai von 15 bis 17:30 Uhr. Unter dem Motto „Schenken oder vererben? Richtig entscheiden, Streit vermeiden“ laden sächsische Notarinnen und Notare zum „Tag der offenen Tür“ ein. Die Liste der teilnehmenden Notarinnen und Notare ist hier zu finden.

Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an. Doch die will man meistens nur bestimmten Menschen hinterlassen. Schätzungen zufolge werden in Deutschland im Durchschnitt jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Auch wenn sich der Betrag auf Millionen einzelner Fälle verteilt, macht die Summe deutlich, dass jeder, der nicht aufpasst, viel Geld verlieren kann. Jeder sollte sich deshalb rechtzeitig und umfassend darüber informieren, was es beim Vermögensübergang auf die nächste Generation zu beachten gilt.

Zur Sicherung des Familienfriedens – Notarielles Testament

Erfahrungsgemäß lässt sich Streit nur dann vermeiden, wenn Sie frühzeitig damit beginnen, Ihre Nachfolge zu planen. Unerlässlich ist dabei zunächst ein wasserdichtes Testament oder ein interessengerechter Erbvertrag. Auch wenn ein Testament handschriftlich errichtet werden kann, ist die notarielle Beurkundung in jedem Fall zu empfehlen. Neben der fachkundigen Beratung und exakten Formulierung, die Streitigkeiten nach Testamentseröffnung vermeiden, können Sie mit einem notariellen Testament bares Geld sparen: Denn bei der Abwicklung des Erbfalls ersetzt ein notarielles Testament im Regelfall den Erbschein als Erbnachweis. Dieser kann unter Umständen fast doppelt so teuer sein wie ein notarielles Testament.

Gerechte Verteilung

Gerade wenn die selbstgenutzte Immobilie den größten Teil des Vermögens ausmacht, stellt sich die Frage, wie das Vermögen auf die Kinder gerecht verteilt werden kann. Das Haus soll meist nur ein Kind bekommen. Die anderen Kinder sollen regelmäßig anderweitig abgefunden werden. Die Höhe dieser Abfindung kann ganz unterschiedlich berechnet werden. Hier hat jeder seine eigenen Vorstellungen von einer gerechten Verteilung und sollte diese auch mit den Familienangehörigen besprechen. Dabei gibt es vielfach auch Alternativen zu reinen Geldzahlungen.

Verringerung von Pflichtteilsansprüchen

Manchmal geht es auch darum, durch Gestaltungen Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger zu minimieren. Die Pflichtteilsberechtigten werden selbst dann am Nachlass beteiligt, wenn der Verstorbene sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Der Pflichtteilsanspruch ist auf Geldzahlung gerichtet. Wertmäßig ist er auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beschränkt.

Dazu folgendes Beispiel: Verstirbt ein im gesetzlichen Güterstand verheirateter Ehemann, der eine Tochter und einen Sohn hat, und haben sich die Ehegatten klassisch in einem sog. Berliner Testament zu Alleinerben eingesetzt, dann sind die beiden Kinder nach dem Tod ihres Vaters enterbt. Gleichgültig ist, ob sie im Testament als sog. Schlusserben eingesetzt sind, also nach dem Tod der Mutter das verbleibende Vermögen erben sollen. Die Kinder haben gegen ihre Mutter als Alleinerbin einen Anspruch auf Zahlung ihres Pflichtteils. Dieser beträgt hier pro Kind 1/8 des vom Vater hinterlassenen Vermögens.

Dass der Pflichtteilsanspruch den Erben erhebliche Probleme bereiten kann, liegt auf der Hand: Denn oftmals steckt das gesamte Vermögen im selbst genutzten Familienheim, dass mitunter sogar verkauft werden muss, um denjenigen, der seinen Pflichtteil verlangt, „auszubezahlen“. Dabei ist die Geltendmachung des Pflichtteils nicht immer nur vom Willen des Pflichtteilsberechtigten abhängig. Beziehen Kinder steuerfinanzierte Sozialleistungen, kann auch der Sozialträger den Pflichtteil einfordern. Eine geschickte Testamentsgestaltung kann ein solches Szenario vermeiden helfen. Sind die Kinder bereit, gegenüber dem Erblasser auf ihren Pflichtteil zu verzichten, sollte dies als Gestaltungsoption in Betracht gezogen werden. Ein solcher Pflichtteilsverzichtsvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.

Oder doch Verschenken?

Die Frage, ob Vermögen besser zu Lebzeiten oder erst mit dem Tod übertragen werden sollte, kann nicht einheitlich beantwortet werden. Für beide Varianten gibt es jeweils gute Gründe. Die Entscheidung hängt von den Umständen ab und muss insbesondere bezüglich des Familienheims wohl überlegt sein. Dabei sind ganz unterschiedliche Beweggründe ausschlaggebend. In vielen Fällen geht es schlicht um die einvernehmliche Regelung der Vermögensnachfolge innerhalb der Familie, in anderen Fällen um den weitgehenden Ausschluss einzelner Angehöriger. Häufig spielen steuerliche Erwägungen eine Rolle. In jedem Fall sollte aber daran gedacht werden, wie der Übergeber seine eigenen Bedürfnisse hinreichend schützt, wenn er Vermögen in die nächste Generation überträgt.

Auf zum „Tag der offenen Tür“!

Wie man sieht: Bezüglich der eigenen Erb- und Vermögensnachfolge sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wertvolle Tipps rund um dieses Thema geben sächsische Notarinnen und Notare am 11. Mai von 15 bis 17:30 Uhr beim "Tag der offenen Tür" unter dem Motto „Schenken oder vererben? – Richtig entscheiden, Streit vermeiden!“ ein. Welche Notarinnen und Notare hieran teilnehmen, erfahren Sie hier oder telefonisch unter 0351/807270.

Die sächsischen Notarinnen und Notare freuen sich auf Ihren Besuch!

 

→ PM als pdf    → zum Flyer    → teilnehmende Notare

 

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